Prädikate

Ortsprädikate

Qualitätsversprechen

Gemeinden werden auf Antrag als Kurort anerkannt, wenn sie bestimmte geforderte Qualitätsvoraussetzungen erfüllen. In Bezug auf Themen der Gesundheit sind diese deutlich anspruchsvoller als beispielsweise bei der Einstufung als Erholungs- oder Tourismusort. Daher spricht man auch von den höher- bzw. hochprädikatisierten Orten. Tipp: Diese "Oberliga", also die Gesundheitskompetenzzentren erkennt man gut an der Silbe "heil" im Ortsnamen. Das mit der Prädikatisierung einhergehende Qualitätsversprechen wird durch die Anerkennungsbehörde des Landes (in Schleswig-Holstein ist das zurzeit das Wirtschaftsministerium) sichergestellt.

Allgemeine Voraussetzungen für Kurorte:
Sie müssen verfügen über bewährte natürliche Heilmittel des Bodens, des Meeres oder des Klimas oder über wissenschaftlich anerkannte hydrotherapeutische Heilverfahren, über artgemäße Einrichtungen für Kuren zur Vorbeugung gegen Krankheiten sowie zu deren Heilung und Linderung, über einen Kurortcharakter und über artgemäße Einrichtungen zur Unterhaltung, Betreuung sowie zur sportlichen Betätigung der Kurgäste. Gute Boden-, Wasser- und Luftqualität, kurmäßige Verpflegung, Beachtung der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, hygienisch einwandfreie Zustände, Touristinformation mit Internetpräsenz sowie Informationsmöglichkeiten.

Jede sogenannte Artbezeichnung erfordert weitere Qualitätskriterien:

Heilbad
  • natürliche, wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung kurmäßig bewährte Heilmittel des Bodens,
  • wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität
  • Verfügbarkeit eines kur- oder badeärztlichen Angebots
  • Kurpark sowie Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus,
  • vom Verkehr ungestörte Park- und Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren, Spiel-, Sport- und Liegewiesen
  • während der Kurzeit Diätberatung

  • Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte soll nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein
  • wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität
  • Verfügbarkeit eines kur- oder badeärztlichen Angebots
  • Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel, insbesondere ein Kurmittelhaus
  • gepflegter und überwachter Badestrand
  • Strandpromenaden, vom Verkehr ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport und ein Terrainkurwegenetz
  • während der Kurzeit Diätberatung

Seebad (z.B. Hohwacht)
  • Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte soll nicht mehr als zwei Kilometer vom Strand entfernt sein
  • wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität
  • gepflegter und überwachter Badestrand
  • strandnahe Promenaden und Terrainkurwege, Möglichkeiten für Spiel und Sport

Kneipp-Heilbad (z.B. Bad Malente)
  • umfassende, unter dauernder ärztlicher Betreuung stehende Einrichtungen zur Durchführung von wissenschaftlich anerkannten hydrotherapeutischen Kuren, insbesondere nach Kneipp, in mehreren Kurbetrieben mit insgesamt mindestens 100 Betten
  • wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität
  • Verfügbarkeit eines mit der Physiotherapie nach Kneipp vertrauten kur- oder badeärztlichen Angebots
  • Durchführung der Kurtherapie durch in der Kneipp-Therapie ausgebildete Fachkräfte
  • mindestens zehnjährige Bewährung als Kneipp-Kurort
  • Kurpark, Spiel-, Sport- und Liegewiesen sowie Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren
  • während der Kurzeit Diätberatung

Kneipp-Kurort (z.B. Gelting und Mölln)
  • verschiedenartige Einrichtungen zur Durchführung von wissenschaftlich anerkannten hydrotherapeutischen Kuren, insbesondere nach Kneipp, in mehreren Kurbetrieben mit insgesamt mindestens 100 Betten
  • wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität
  • Verfügbarkeit eines mit der Physiotherapie nach Kneipp vertrauten kur- oder badeärztlichen Angebots
  • Durchführung der Kurtherapie durch in der Kneipp-Therapie ausgebildete Fachkräfte
  • Kurpark, Spiel-, Sport- und Liegewiesen sowie Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren
  • während der Kurzeit Diätberatung

Heilklimatischer Kurort (z.B. Bad Malente)
  • wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung kurmäßig bewährtes therapeutisch anwendbares Klima und eine durch bioklimatische Analyse und Beurteilung nachgewiesene Luftqualität; das Klima ist durch eine Klimastation an mindestens einer im Einvernehmen mit der für Tourismus zuständigen obersten Landesbehörde festgelegten Stelle laufend zu überwachen
  • Verfügbarkeit eines kur- oder badeärztlichen Angebots
  • Kurpark sowie Einrichtungen zur Durchführung der therapeutischen Nutzung des Heilklimas, ein Kommunikationszentrum für die Kurgäste und ein Schulungszentrum für die Veranstaltungen zur Gesundheitsförderung
  • Spiel-, Sport- und Liegewiesen sowie Waldlagen mit gekennzeichneten Kurübungswegen für Terrainkuren, Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte
  • während der Kurzeit Diätberatung

Luftkurort
  • wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität
  • Verfügbarkeit der medizinischen Kompetenz für die Durchführung von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Einrichtungen zur Durchführung der therapeutischen Nutzung des Klimas, insbesondere Park- oder Waldanlagen mit gekennzeichneten Wanderwegen, Spiel-, Sport- und Liegewiesen und Terrainkurwege
  • Öffentlich zugängliche Bademöglichkeiten in angemessener Entfernung.

Quelle: 
Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort (KurortVO) vom 28.11.2019
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